Hausmeisterdienst Beck – Ihr zuverlässiger Dienstleister bei der Durchführung des Winterdienstes. Der Winterdienst ist auf Gehwegen und an Eingangsbereichen rund um Wohnanlagen und Häuser ein äußerst sensibles Thema. Schnee und Eis können Wege schnell in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Damit das nicht passiert, stehen wir in den Wintermonaten sehr früh auf, um rund um die von uns verwalteten Gebäude die Wege frei von Schnee und Eis zu halten.
Winterdienst ist Pflicht
Mindestens 70 Zentimeter breit sollen dabei die bearbeiteten Durchgänge sein, damit jeder Fußgänger die Strecke unfallfrei begehen kann. Die genauen rechtlichen Erfordernisse sind beispielsweise in der Freiburger Gehwegreinigungssatzung beschrieben. Auch andere Kommunen haben sich Satzungen gegeben, um das Thema Winterdienst darin zu regeln. Die Stadt Freiburg legt in dieser zehnseitigen Satzung bspw. fest, dass Gehwege und Zugänge bei Schnee- und Eisglätte an Werktagen bis 7 Uhr sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein müssen. Auch am Tag selbst muss nötigenfalls wiederholt geräumt werden.
Wenn es durch einen Unfall zu Heilbehandlungskosten und/oder Verdienstausfall und schlimmstenfalls Invalidität kommt, haften Eigentümer von Gebäuden unter Umständen für mangelhaften Winterdienst. Kann durch unseren Service allerdings nachgewiesen werden, dass die Wege korrekt geräumt waren, besteht kein Verschulden und damit auch keine Haftung.
Unsere Dienstleistung für Sie
Mit uns als verantwortlichem Dienstleister für den Winterdienst gehen Sie kein Risiko ein. Wir kennen die rechtlichen Gegebenheiten, sind früh morgens auf den Beinen, verfügen über die erforderlichen technischen Geräte und überlassen nichts dem Zufall. Seit neuestem verwenden wir flüssige Salzlösung (Sole). Dies hat viele Vorteile (>> hier klicken)
Wie gehen wir vor? Bei Schneefall befreien wir zunächst die Wege von Schnee. Auf kleineren Flächen arbeiten wir traditionell mit der Schneeschaufel, längere Wege bearbeiten wir mit einer Maschine, die den Schnee beiseite räumt. Verteiltes Streugut sorgt dann dafür, dass der Untergrund griffig wird, so dass Fußgänger nicht darauf ausrutschen. An Wintertagen mit anhaltendem Schneefall rücken wir mehrmals an, um kein Risiko einzugehen.
Und wenn der Winter zu Ende ist, entsorgen wir selbstverständlich auch das Streugut. Somit steht dem Frühling nichts mehr im Wege.
Unser Winterdienst im Überblick:
- Räumung von Schnee und Eis gemäß ortspolizeilicher Vorschriften
- Verwendung von geeignetem, zulässigem und umweltfreundlichem Streugut
- Entfernung des Streuguts im Frühjahr
>> Hier geht’s zur Freiburger Gewehreinigungssatzung